Welche Fahrzeuge kann ich damit fahren?
Sie sind mit einer gültigen Führerschein der Kategorie “A” zum Fahren jeglicher Krafträder berechtigt.
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Kategorie A

 

 

Voraussetzungen für die Meldung:

  • Gültige Urkunde zur Identifizierung der Person und Adressenkarte
  • Mindestens Schulbildung der Grundstufe
  • Gültige ärztliche Tauglichkeitsbestätigung (Nicht notwendig, wenn ein Führerschein vorhanden ist, der ärztlich gültig ist.)
  • Vollendetes 23. Lebensjahr und 6 Monate oder vollendetes 20. Lebensjahr mit einer zweijährigen Kraftradfahrerpraxis in der Kategorie “A2”

 

A2 ≥ 2 Jahre Prax.
Wann kann ich die theoretische Prüfung ablegen? Nach vollend, 23. Leb.jahr und 9 Mon. Nach vollend. 20. Leb.jahr
Wann kann ich die Prüfung Fahrzeughandhabung ablegen? Nach vollend. 24. Leb.jahr Nach vollend. 20. Leb.jahr
Wann kann ich die Fahrprüfung ablegen? Nach vollend. 24. Leb.jahr Nach vollend. 20. Leb.jahr

Behördliche Prüfungsgebühren:

Verkehrskenntnisse (Theorie): 4 600 HUF
Prüfung Fahrzeughandhabung (Praxis): 4 700 HUF
Fahrprüfung (Praxis): 11 000 HUF
Gesamt: 20 300 HUF

+ 12 100 HUF für die Erste-Hilfe-Leistungs-Prüfung (falls benötigt); Sie brauchen in Erste-Hilfe-Leistung keine Prüfung abzulegen, wenn Sie sich nach dem 1. Januar 1984 in einer beliebigen Fahrzeugkategorie einen Führerschein erworben haben, oder über einen Schulabschluss gemäß GKM-Verordnung Nr. 24/2005 (IV. 21.)

Lehrfächer der Bildung und deren obligatorische Mindeststundenzahlen:

Theorie:
– Fahrzeugtechnische- und Betriebskenntnisse*
– Theorie der Fahrzeugführung*
– Verkehrskenntnisse*
Die behördliche theoretische Prüfung dauert 55 Minuten
*Die Lernzeit der eduKRESZ-e-Learning Lehmaterialien (erreichbar auf Ungarisch) kann nach Ansprüchen des Schülers innerhalb des verfügbaren Zeitrahmens (z.B.: 75 Stunden / 180 Tage) flexibel gestaltet werden.

Praxis

A1<2 Jahr* A1>2 Jahr** A2<2 Jahr*** A2>2 Jahr****
Grundunterricht: 10 Stund. 6 Stund. 4 Stund. 4 Stund. 2 Stund.
Behördliche technische Prüfung: 20 Min. 20 Min. 20 Min. 20 Min. 20 Min.
Fahren in der Stadt: 11 Stund. 8 Stund. 4 Stund. 4 Stund. 4 Stund.
Fahren auf Landstraßen: 5 Stund. 2 Stund. 2 Stund. 4 Stund. 2 Stund.
Behördliche Fahrprüfung: 1 Stund. 1 Stund. 1 Stund. 1 Stund. 1 Stund.
Gesamt: 27 Stund. 20 Min. 17 Stund. 20 Min. 11 Stund. 20 Min. 13 Stund. 20 Min. 9 Stund. 20 Min.

* mit Führerschein Kategorie “A1” zum Kraftrad ohne zweijährige Fahrerpraxis.
** mit Führerschein Kategorie “A1” zum Kraftrad mit zweijähriger Fahrerpraxis.
*** mit Führerschein Kategorie “A2” zum Kraftrad ohne zweijährige Fahrerpraxis.
**** mit Führerschein Kategorie “A2” zum Kraftrad mit zweijähriger Fahrerpraxis.

 

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