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Klasse A2
Welche Fahrzeuge kann ich damit fahren?
Ein Fahrrad, dessen Leistung die 35-kW-Grenze und dessen Leistungs-Gewichts-Verhältnis die 1,2-kW/kg-Grenze nicht übersteigt, und das von einem Fahrzeug mit doppelt so großer Leistung umgestaltet wurde.
Voraussetzungen für die Meldung:
- Gültige Urkunde zur Identifizierung der Person und Adressenkarte
- Mindestens Schulbildung der Grundstufe
- Gültige ärztliche Tauglichkeitsbestätigung (Nicht notwendig, wenn ein Führerschein vorhanden ist, der ärztlich gültig ist.)
- Ein Lebensalter von mindestens 17 Jahren und 6 Monaten
Wann kann ich die theoretische Prüfung ablegen?
Nach einem Lebensalter von mindestens 17 Jahren und 9 Monaten.
Wann kann ich die Prüfung Fahrzeughandhabung ablegen?
Nach vollendetem 18. Lebensjahr.
Wann kann ich die Fahrprüfung ablegen?
Nach vollendetem 18. Lebensjahr.
Behördliche Prüfungsgebühren:
Verkehrskenntnisse (Theorie): | 10 500 HUF |
Prüfung Fahrzeughandhabung (Praxis): | 9 000 HUF |
Fahrprüfung (Praxis): | 24 000 HUF |
Gesamt: | 43 500 HUF |
+ 18 000 HUF für die Erste-Hilfe-Leistungs-Prüfung (falls benötigt); Sie brauchen in Erste-Hilfe-Leistung keine Prüfung abzulegen, wenn Sie sich nach dem 1. Januar 1984 in einer beliebigen Fahrzeugkategorie einen Führerschein erworben haben, oder über einen Schulabschluss gemäß GKM-Verordnung Nr. 24/2005 (IV. 21.)
Lehrfächer der Bildung und deren obligatorische Mindeststundenzahlen:
Theorie:
– fahrzeugtechnische- und Betriebskenntnisse*
– Theorie der Fahrzeugführung*
– Verkehrskenntnisse*
Die behördliche theoretische Prüfung dauert 55 Minuten
*Die Lernzeit der eduKRESZ-e-Learning Lehmaterialien (erreichbar auf Ungarisch) kann nach Ansprüchen des Schülers innerhalb des verfügbaren Zeitrahmens (z.B.: 75 Stunden / 180 Tage) flexibel gestaltet werden.
Praxis
A1<2 Jahr* | A1>2 Jahr** | ||
Grundunterricht: | 6 Stund. | 4 Stund. | 2 Stund. |
Behördliche technische Prüfung: | 20 Min. | 20 Min. | 20 Min. |
Fahren in der Stadt: | 8 Stund. | 6 Stund. | 4 Stund. |
Fahren auf Landstraßen: | 2 Stund. | 2 Stund. | 2 Stund. |
Behördliche Fahrprüfung: | 1 Stund. | 1 Stund. | 1 Stund. |
Gesamt: | 17 Stund. 20 Min. | 13 Stund. 20 Min. | 9 Stund. 20 Min |
* mit Führerschein Kategorie “A1” zum Kraftrad ohne zweijährige Fahrerpraxis.
** mit Führerschein Kategorie “A1” zum Kraftrad mit zweijähriger Fahrerpraxis.
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